Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenabsicherung
Für Paare, die sich eine gemeinsame Immobilie zulegen, ist eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Verpflichtungen gegenüber der Bank im Rahmen eines Immobilienkredits sinnvoll. Kinderlose Paare sollten jedoch zusätzlich an die finanzielle Belastung durch die Pflichtanteilsansprüche denken. Dabei ist es unerheblich, ob ein Testament besteht. Solange das Paar keine Kinder hat, besteht für die Eltern ein Pflichtteilsanspruch. Noch erheblicher ist dies, wenn das Paar nicht verheiratet ist, da den Pflichtteilsberechtigten 50 % der gesetzlichen Erbquote (Erbteil gemäß gesetzlicher Erbfolge) zustehen und die Eltern gemäß gesetzlicher Erbfolge zu 100 % Erben wären. Pflichtteilsansprüche müssen von den Erben aktiv geltend gemacht werden, es kann auch darauf verzichtet werden. Tritt aber z. B. innerhalb der Verjährungsfrist bei einem Elternteil des Erblassers ein Pflegefall ein, wird das Sozialamt den Pflichtteil einfordern. Wir beraten Sie sowohl zur Hinterbliebenenabsicherung als auch zu Krediten gerne persönlich!
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